Abgezockt mit fremden Bildern

Private Betreiber von Internetseiten nutzten gerne viele grafische Elemente wie Bilder, um ihr Onlineangebot optisch ansprechend zu gestalten. Dabei dürfen Bilder von Anderen wie Produktfotos, Materialfotos oder Illustrationen nicht einfach ungefragt aus dem Internet übernommen werden. Das gilt auch für Kopien von Prospekten, Bücher oder Illustrieren oder ga Ebay Auktionen

Autor Klaus am 2021-12-22
Auch wenn das durch Copy und Paste so schön einfach ist. Verwendet man ein fremdes Bild benötigt man dazu die Erlaubnis des Urhebers. Normalerweise ist das der Fotograf oder Illustrator. Der Urheber ist auch ohne Copyrightangabe oder sonstigen Hinweis unter dem Bild geschützt. Er alleine bestimmt, ob und in welchem Umfang er sein das Bild vervielfältigt oder veröffentlicht haben will. Daher gewährt nur er das Nutzungsrecht daran (sogenannte „Lizenz“).
Auch wenn man kein eigenes Produktbild hat gilt das, die Bilder der Hersteller sind nicht frei.


Keine Lizenz wird teuer

Das unberechtigter Kopieren und Veröffentlichen, das heißt, ohne Lizenz für das Bild, wird teuer. Aber auch wenn der Rahmen der erteilten Lizenz überschritten wird oder der Urheber ist nicht oder falsch benannt, kann der Urheber mit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen oder mit einer Abmahnung gegen den Nutzer vorgehen. Im Streitfall muss der Nutzer nachweisen können, dass er die Lizenz erhalten hat. Für einen vermeintlich Verstoß kann man also eine teure Rechnung kassieren, meist zuzüglich hoher Anwaltskosten. Wer also ein Pixelio Bild für private Nutzung in einer Ebay Auktion in der Firma nutzt kann Ärger bekommen.

Es nutzt auch nichts wenn man anzeigen kann das man das Bild oder die Illustration irgendwo heruntergeladen hat. Das irgendeine Webseite das erlaubt hat oder man sogar Geld an Dritte bezahlt hat. Nur weil Internetanbieter selber geklaut haben ist man nicht raus aus der Nummer.

AGB für Stockfotos gründlich lesen

Bilder werden häufig über Stockfotoplattformen gekauft. Werden in Online Bilddatenbanken Bilder als lizenzfrei angeboten, heißt dass nicht das die Fotos kostenlos genutzt werden dürfen. Lizenzfrei bedeutet, dass eine Nutzungsgebühr zu entrichten ist. Oft Pauschalen oder auch Mieten.
Also genau lesen was man kauft und Prüfen ob dieser Vertragspartner haftbar gemachtwerden kann wenn etwas schief läuft.

Am besten macht man Bilder einfach selber. Da man sich und seine Produkte bewirbt sollte es nicht schwer sein Bilder zu erstellen. Eigene Produktfotos sagen mehr als fremde Hochglanzbilder aus. Ideal sind Teilausschnitte gemischt mit Porträtaufnahmen der Produkte, da beide die selben Farben haben. Die Qualität mit der normalen Digitalkamera ist durchaus ausreichend.


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Verbot kostenpflichtiger Service-Hotlines

Natürlich kann man das umgehen. Den ausgenommen vom Verbot bleiben Bestell- und Buchungshotlines, sowie Informations- und Beratungshotlines, sofern sich diese an Neukunden richten oder für Neuverträge genutzt werden. Des weiteren unentgeltliche Verträge und der Geschäftskundenbereich und weiter.....
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